Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der
Klasse B; ab 18 Jahren
Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
(auch in diesem Alter ist es schon möglich die
Anhänger-Fahrerlaubnis BE zu erwerben)
Klasse M: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren
Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt auf 80 km/h; ab 16 Jahren
Klasse A: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 25 kW
Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 25 Jahren